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1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
3. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. 5. Der Makler verpflichtet sich, den ihm erteilten Auftrag auf Vermittlung oder Nachweis eines beschriebenen Objektes ordnungsgemäß und fachkundig zu bearbeiten. Er ist berechtigt, den Nachweis zur Gelegenheit eines Vertragsabschlusses zu erbringen oder einen solchen zu vermitteln. Beim Nachweis bedarf es nicht der Mitwirkung des Maklers bei den Vertragsverhandlungen oder dem Vertragsabschluß selbst. Der Makler verpflichtet sich aber auf Wunsch der Vertragspartner bei den Verhandlungen, den Vorbereitungen und dem Vertragsabschluß mitzuwirken. 6. An Provision sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten angeführten Beträge zu zahlen. 7. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes, als das ursprünglich vorgesehene, oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Zuge einer Zwangsversteigerung, so sind ebenfalls die vorgesehenen Provisionen zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes zustande kommt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird hierbei angerechnet. 8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden. 9. Die Firma Grupe Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
10. Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. |